Einbruch & Diebstahl


  • Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls in Ihrer Wohnung bitten wir Sie, unverzüglich mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und Anzeige zu erstatten.
  • Sollte Ihr Schloss bzw. Ihre Eingangtüre beschädigt worden sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf. Für eine rasche Bearbeitung benötigen wir eine Kopie der Anzeige.
  • Setzen Sie sich mit Ihrer Haushaltsversicherung bezüglich des Schadensausmaßes und Deckung in Verbindung.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt  der Wohnungen, Kellerabteile und Garagenanlagen bzw. anderer Räumlichkeiten, wie Fahrradabstellräume, die zur gemeinsamen Nutzung bestimmt sind, NICHT im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert sind.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wohnungseingangstüre, die Hauseingangstüre bzw. sämtliche Türen der allgemeinen Anlage immer ordnungsgemäß geschlossen werden und  fest in die Falle einrasten.
  • Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber verdächtigen, hausfremden Personen.