Einbruch & Diebstahl
- Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls in Ihrer Wohnung bitten wir Sie, unverzüglich mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und Anzeige zu erstatten.
- Sollte Ihr Schloss bzw. Ihre Eingangtüre beschädigt worden sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf. Für eine rasche Bearbeitung benötigen wir eine Kopie der Anzeige.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Haushaltsversicherung bezüglich des Schadensausmaßes und Deckung in Verbindung.
- Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der Wohnungen, Kellerabteile und Garagenanlagen bzw. anderer Räumlichkeiten, wie Fahrradabstellräume, die zur gemeinsamen Nutzung bestimmt sind, NICHT im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert sind.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wohnungseingangstüre, die Hauseingangstüre bzw. sämtliche Türen der allgemeinen Anlage immer ordnungsgemäß geschlossen werden und fest in die Falle einrasten.
- Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber verdächtigen, hausfremden Personen.